
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1.
Wir liefern und leisten ausschließlich zu unseren nachstehenden
Bedingungen; diese werden durch Auftragserteilung oder Abnahme der Ware
anerkannt und gelten auch für zukünftige Geschäftsverbindungen, selbst
wenn dies im Einzelfall nicht erwähnt wird.
1.2 Abweichende
Bedingungen des Käufers sind auch dann, wenn wir ihnen nicht
ausdrücklich widersprechen, für uns unverbindlich, es sei denn, dass
wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
1.3. Abweichende, mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch uns.
2. Angebot und Preis
2.1. Unser Angebot ist stets freibleibend und unverbindlich.
2.2. Der Preis versteht sich zuzüglich der am Liefertag geltenden Mehrwertsteuer in EUR
2.3.
Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, ausschließlich
Fracht, Porto, Versicherung und sonstigen Versandkosten ab Lager
Gevelsberg.
3. Lieferung und Leistung
3.1. Wir bemühen uns, die angegebenen Termine einzuhalten.
3.2.
Sollte uns aus einem von uns zu vertretenden Grunde die Lieferung
unmöglich sein oder Leistungsverzug eintreten, so kann der Käufer bei
vorliegen einfacher Fahrlässigkeit Schadensersatz nur wegen des
unmittelbaren Schadens verlangen.
3.3. Bei Leistungsverzug, der
nicht direkt durch uns (oder unsere Erfüllungsgehilfen / gesetzlichen
Vertreter), oder durch höhere Gewalt entstanden ist, leisten wir keinen
Schadensersatz.
4. Versand und Gefahrenübergang
4.1. Die Versendung von Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
4.2.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware geht auf den Käufer über,
sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben
worden ist oder Zwecks Versendung die Räumlichkeiten des Verkäufers
verlassen hat.
4.3. Ist die Ware versandbereit und verzögert
sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Verkäufer
nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige
der Versandbereitschaft bei dem Käufer auf diesen über.
4.4. Versandart und Versandweg sind uns freigestellt.
4.5. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und auf Rechnung des Käufers zu versichern.
4.6.
Soweit wir Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Transport geltend
machen, geschieht dies nur auf Rechnung und Kosten des Käufers.
4.7. Erfolgt der Transport von Mietgeräten / Anlagen durch uns, so ist dieser durch uns versichert.
5. Vermietung und Beschallung
5.1. Der Mieter trägt grundsätzlich die Verantwortung für Geräte und Anlagen.
5.2.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung / Zerstörung (auch bei
Überlastung) trägt der Mieter die Kosten für Wiederbeschaffung /
Reparatur.
5.3. Werden Geräte / Anlagen nicht fristgemäß
zurückgeliefert, so werden Mietkosten fällig, die nach unserer
Mietpreisliste berechnet werden. Rabatte / Sonderkonditionen werden in
diesem Fall nicht berücksichtigt. Die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen wegen zu später Rücklieferung bleibt uns
vorbehalten.
5.4. Ist bei Beschallung / Beleuchtung von uns beauftragtes Personal vor Ort, so sind die Geräte / Anlagen über uns versichert.
5.5.
Wir sind berechtigt, die von dem Mieter bestellten Geräte - auch dann,
wenn sie durch uns bestätigt wurden - durch andere zu ersetzen, wenn
diese gleichwertig und zweckentsprechend sind.
5.6. Für die
Sicherheit am Veranstaltungsort, durch entsprechendes Sicherheits- und
Ordnerpersonal, ist der Veranstalter / Auftraggeber verantwortlich. Bei
mangelnden Sicherheitsvorkehrungen sind wir berechtigt, die
Veranstaltung abzubrechen oder Mietgeräte zurückzuordern / abzubauen.
Der vereinbarte Mietpreis ist in voller Höhe zu entrichten.
5.7.
Für Schäden (einschließlich durch Vandalismus) die in Folge mangelnder
Sicherheitsvorkehrungen entstanden sind, kommt der Veranstalter /
Auftraggeber auf.
5.8. Für fachgerechte und ausreichende
Stromanschlüsse hat der Veranstalter / Auftraggeber Sorge zu tragen.
Kann eine Beschallung / Beleuchtung durch uns wegen unzureichender
Stromversorgung nicht durchgeführt werden, ist der vereinbarte
Mietpreis in voller Höhe zu entrichten.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1.
Ist die Ware mangelhaft oder fehlt ihr eine zugesicherte Eigenschaft
oder wird sie innerhalb der Gewährleistungsfrist schadhaft, so sind wir
nach unserer Wahl, unter Ausschluß weiterer Gewährleistungsansprüche,
zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
6.2. Diese Gewährleistung gilt nicht für gebrauchte Geräte, die unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geliefert werden.
6.3.
Die Feststellung solcher Mängel muß uns bei erkennbaren Mängeln binnen
10 Tagen nach Entgegennahme - andernfalls gilt die Ware als genehmigt
-, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung
schriftlich mitgeteilt werden.
6.4. Schlägt die Nachbesserung
oder Ersatzlieferung fehl, ist der Käufer zur Wandlung oder Minderung
nach seiner Wahl berechtigt. Ist ein anerkannter Mangel nur
unwesentlich oder die Ersatzlieferung oder Nachbesserung mit
unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so sind wir berechtigt, den
Käufer unter Ausschluß aller sonstigen Rechte durch eine der
Wertminderung entsprechenden Geldentschädigung abzufinden.
6.5.
Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen
Umfang wie für die ursprüngliche Ware; für Ersatzlieferungen beginnt
die Gewährleistungsfrist neu zu laufen.
6.6 Weitergehende
Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadensersatz, sind
ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit unsererseits.
6.7 Wir übernehmen keine Haftung
für technische Störungen oder den Ausfall von Personal bei Krankheit,
Unfall oder ähnlichem, wenn die Geräte lediglich vermietet sind, oder
wenn wir in fremdem Auftrag Produktionen durchführen. Wir werden uns
bemühen, schnellstmöglich für Ersatz zu sorgen. Weitergehende
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Das gesetzliche
Minderungsrecht des Mieters bleibt unberührt.
7. Garantie
7.1.
Unsere Garantie gewährt dem Käufer neben den gesetzlichen
Gewährleistungsrechten, wie unter Nummer 6 dieser AGB aufgelistet,
darüber hinaus Rechte auch aus dieser Garantie.
7.2. Der Käufer
kann sowohl die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, wie auch die Rechte
aus dieser Garantie wahlweise geltend machen.
7.3. Für unsere
Garantie gelten die nachfolgenden Garantiebestimmungen, ohne dass
hierdurch die Rechte des Käufers auf die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte eingeschränkt werden.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1
Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur völligen
Tilgung des Kaufpreises sowie aller unserer Forderungen im Zusammenhang
mit dem Kaufgegenstand vor. Während der Dauer unseres
Eigentumsvorbehaltes trägt der Käufer die volle Gefahr an dem
Gegenstand, insbesondere die Gefahr des Abhandenkommens, des zufälligen
Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung. Eine Weiterveräußerung
ist auf jeden Fall ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, die
Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, instand zu halten und uns von
Pfändung, Beschädigung oder Abhandenkommen unverzüglich zu
unterrichten. Sollte trotz des Eigentumsvorbehaltes Ware
weiterveräußert werden, tritt der Käufer die insoweit gegen den
Erwerber erlangte Forderung an uns ab. Soweit der Wert der abgetretenen
Forderung den Wert unserer, gegenüber dem Käufer bestehenden
Kaufpreisforderung, sowie aller unserer Forderungen, die im
Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand stehen, übersteigt, sind wir
verpflichtet, den übersteigenden Wert dem Käufer gutzuschreiben. Ein
Eigentumserwerb nach §950 BGB soll ausgeschlossen sein. Sollten
gleichwohl die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nach
§950 BGB untergehen, verarbeitet der Käufer die Ware für uns. der
Käufer räumt uns die Stellung des Herstellers ein, so dass wir
Eigentümer der neuen Sache (im Sinne des §950 BGB) werden. Der Käufer
ist verpflichtet, die neue Sache pfleglich zu behandeln, instand zu
halten und uns von Pfändungen, Beschädigungen oder Abhandenkommen
unverzüglich zu unterrichten. Die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen wegen der Zuwiderhandlung des Käufers (im
Sinne des §950 BGB) bleibt im übrigen vorbehalten. Der Käufer erlangt
Eigentum an der neu hergestellten Sache, wenn der (für von uns
gelieferten Waren) zu zahlende Kaufpreis sowie alle Forderungen die im
Zusammenhang mit der Forderung stehen, getilgt sind. Solange die
gelieferte Ware nicht vollständig bezahlt ist, haben wir Zugangsrecht
zu den von uns gelieferten / installierten Geräten und neu
hergestellten Sachen..
8.2. Bei Studioproduktionen verbleiben
sämtliche mit der jeweiligen Produktion in Zusammenhang stehenden
Tonträger bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderung unser
Eigentum.
9. Zahlungsbedingungen
9.1. Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt rein zahlbar.
9.2.
Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für
Kontokorrentkredite, mindestens aber 3% über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank, zu zahlen. Die Geltendmachung eines etwaigen
höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
9.3 Wir sind
berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit des Käufers die
unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ohne gerichtliche
Auseinandersetzung auf Kosten des Käufers abzuholen bzw. auszubauen.
Entstehende Kosten, sowie eventuelle Wertminderung, sind der
Verkäuferin zu ersetzen.
9.4 Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprochen wird.
10. Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist Gevelsberg. Gerichtsstand ist Schwelm.
11. Salvatorische Klausel
Teilunwirksamkeit
durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der anderen
Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit
einer Bestimmung, wird diese durch eine andere Bestimmung ersetzt, die
den ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Zweck sichert.Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)